Hinweise für (Rad-) Wandernde
Grundsätzliches
- Die Gruppe ist von Anfang bis Ende der Tour gemeinsam unterwegs.
- Unsere ehrenamtlichen Tourenleitungen sind verantwortlich für Organisation und Durchführung der Touren. Sie sind weisungsgebend und entscheiden ggf. auch über Abweichungen vom Programm.
- Die Tourenleitung ist vor der Tour über etwaige Erkrankungen, die die Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden beeinträchtigen können, zu unterrichten.
- Teilnehmende, die sich von der Gruppe trennen wollen, melden sich bei der Tourenleitung ab, damit sicher gestellt ist, dass niemand unterwegs verloren geht.
- Tourengeeignete (Regen-)Bekleidung und Schuhwerk sind zu empfehlen.
- Teilnehmende sollten ausreichend Getränke und Verpflegung für sich mitnehmen.
Darüber hinaus gelten die Regeln der Wanderordnung und der Radwanderordnung des SGV Münster.
Rad-Wanderordnung des SGV Münster
Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins erfolgt stets auf eigene Gefahr. Weder der SGV-Münster noch die Wanderführung haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Für Mitglieder des SGV besteht eine nachrangig wirkende kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Nutzung von Bus und Bahn
Die Tourenleitungen bemühen sich, stets die günstigsten Fahrkarten zu erhalten und nutzen dabei auch verschiedene Gruppenangebote der Verkehrsorganisationen. Dazu ist pünktliches Erscheinen zur angegebenen Zeit Voraussetzung. Später erscheinende Teilnehmer müssen sich u. U. eine eigene Fahrkarte besorgen.
Nutzung von Fahrrädern
An Radwanderungen darf nur teilnehmen, wer sein Fahrrad oder Pedelec sicher und den Verkehrsregeln entsprechend führen kann. Das Rad muss verkehrssicher sein. Reparaturwerkzeug bzw. -material ist mitzuführen.